Bürgschaftsrecht
Regelmäßig verlangen Banken auf die zu gewährenden Kredite Kreditsicherheiten. Die Bürgschaft stellt eine mögliche Form der Kreditssicherheit dar (vgl. auch Bankrecht).
Probleme sind häufig:
- Weite Sicherungszweckerklärungen: „zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Bank gegen den Hauptschuldner“
- Übersicherung: „Grenze des Treu und Glaubens“
- Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderungen: „Leistungsfähigkeit des Bürgen“
- Drohen mit einem empfindlichen Übel: „Anfechtungsmöglichkeiten des Bürgen“
- Sittenwidrigkeit wegen Gläubigerbenachteiligung: „Geschäftspartnern bleibt tatsächliche wirtschaftliche Lage des Bürgen verborgen; Bank nimmt die Täuschung in Kauf“
- Sittenwidrigkeit wegen Insolvenzverschleppung: „trotz Insolvenzreife werden Kredite vergeben“
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Rechtsanwalt Jörg Schwede
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