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Bürgschaftsrecht

Regelmäßig verlangen Banken auf die zu gewährenden Kredite Kreditsicherheiten. Die Bürgschaft stellt eine mögliche Form der Kreditssicherheit dar (vgl. auch Bankrecht).

Probleme sind häufig:

  • Weite Sicherungszweckerklärungen: „zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Bank gegen den Hauptschuldner“
  • Übersicherung: „Grenze des Treu und Glaubens“
  • Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderungen: „Leistungsfähigkeit des Bürgen“
  • Drohen mit einem empfindlichen Übel: „Anfechtungsmöglichkeiten des Bürgen“
  • Sittenwidrigkeit wegen Gläubigerbenachteiligung: „Geschäftspartnern bleibt tatsächliche wirtschaftliche Lage des Bürgen verborgen; Bank nimmt die Täuschung in Kauf“
  • Sittenwidrigkeit wegen Insolvenzverschleppung: „trotz Insolvenzreife werden Kredite vergeben“


Haben Sie Fragen oder rechtliche Probleme aufgrund einer abgegebenen Bürgschaft?

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon  0511 / 85 61 41 - 51 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

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