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Führerscheinrecht

Wenn es um die Entziehung, Beschränkung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht, sind damit häufig auch existenzielle Folgen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes oder Verringerung des Einkommens) verbunden. Dabei wird häufig unterschätzt, dass es auch schon gleich zu Beginn eines solchen Verfahrens zu einer vorläufigen Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis kommen kann und es danach bis zur Aufhebung dieser Maßnahme Monate oder Jahre dauern kann.

Aus diesen Gründen sollten Sie sofort Kontakt mit mir aufnehmen, damit ich für Sie tätig werden und den Eintritt solcher Nachteile für Sie rechtzeitig verhindern kann.


Seit vielen Jahren habe ich mich deshalb auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und führe auch bundesweit Fachseminare für Anwälte als Dozent durch: Wie verhindert man die auch nur vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis? Wann wird (nur) ein Fahrverbot angeordnet? Muss man überhaupt bei der Polizei aussagen? Wann muss man zum Idiotentest? Wie kann man die Sperrfrist verkürzen?


Im Rahmen Ihres Mandates kläre ich selbstverständlich auch für Sie eine Kostenerstattung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei Bedarf stehen mir für Sie erfahrene Sachverständige zur Verfügung. Gerne bereite ich Sie auch in Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen auf ein MPU-Testverfahren vor.

Je früher Sie zu mir kommen, desto besser sind die Chancen, Ihren Führerschein zu retten!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Matthias Doehring

Telefon  0511 / 85 61 41 - 21 (Sekretariat: Frau Rosenhahn)

 

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