Miet- und Pachtrecht
In der Praxis wird unter dem Stichwort „Mietrecht“ das Wohnraummietrecht verstanden, wobei große Unterschiede bestehen zum Gewerbemietrecht sowie zu dem ähnlich gelagerten Pachtrecht.
Die grundverschiedenen Positionen von Vermieter, Mieter oder Pächter sind nicht nur in Mietverträgen zu beachten, sondern insbesondere auch bei Kündigungen und Räumungsklagen vor deutschen Gerichten - gerade aufgrund der unterschiedlichen Schutzbereiche innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ein großer Teil aller gerichtlichen Verfahren in der Bundesrepublik beschäftigen sich mit mietrechtlichen Aspekten wie z. B. Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Renovierungen, Mietsicherheiten, Nebenkosten, Mietminderung oder gar der Kündigung und Räumung, weshalb die Inanspruchnahme von Spezialwissen innerhalb dieses Rechtsgebietes unabdingbar ist.
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