Opferschutzrecht
In der heutigen Zeit gibt es immer mehr Opfer krimineller Gewalt - und zwar durch Bedrohung, Körperverletzung, Mobbing, Stalking, Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung u. a..
Kommt es danach zu einem zivil- und/oder strafrechtlichen Verfahren, lässt sich zumeist der Täter anwaltlich verteidigen - während das Opfer seiner Tat ohne anwaltlichen Beistand auf sich allein gestellt ist. Dabei haben gerade auch Opfer wesentliche und umfangreiche Rechte in solchen Verfahren.
Seit vielen Jahren habe ich mich deshalb auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und führe auch bundesweit Fachseminare für Anwälte als Dozent durch: Was kann/muss man tun, damit der Täter bestraft wird? Welche Antrags- und/oder Anwesenheitsrechte hat man als Opfer in einem solchen Verfahren? Wie viel Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld steht mir aus der Tat zu? Welche Pflichten hat man als Geschädigte(r) in einem solchen Verfahren? Welche Fristen (z. B. für Strafanzeigen, Anträge) sind zu beachten?
Selbstverständlich kümmere ich mich dabei für Sie auch um die Erstattung der Anwaltskosten durch den Täter bzw. das Gericht und/oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei Bedarf stehen mir auch Ärzte, Therapeuten und andere Sachverständige zur Verfügung.
Je früher Sie zu mir kommen, umso mehr kann ich für Sie erreichen!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Doehring
Telefon 0511 / 85 61 41 - 21 (Sekretariat: Frau Rosenhahn)
