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Scheidungsrecht

Zunächst ist für Sie wichtig zu wissen, dass die Scheidung einer Ehe nach deutschem Recht nur durch einen Richter, aufgrund mündlicher Verhandlung sowie auf Antrag eines oder beider Ehegatten durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch bedeutsam, dass im gerichtlichen Scheidungsverfahren Anträge, insbesondere der Scheidungsantrag, nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden können, sodass sich der Antragsteller stets von einem eigenen Anwalt vertreten lassen muss.

 

Welche Punkte sind im Falle einer Trennung bzw. Scheidung zwingend zu regeln? Haben der getrennt lebende bzw. geschiedene Ehegatte und die Kinder Unterhaltsansprüche? Hat man einen Anspruch auf Umgang mit seinen Kindern? Wer übt das Sorgerecht für die Kinder aus? Wie werden Ehewohnung, Hausrat und sonstiges Vermögen unter den Ex-Partnern aufgeteilt? Was passiert mit Familenheim und - auto?

 

Eine geglückte und gute Scheidung hat drei Ziele: Ihre Familie bleibt eine Familie. Die negativen Auswirkungen auf Ihre Kinder werden so weit wie möglich eingeschränkt. Ihre Scheidung wird zu einem konstruktiven Bestandteil Ihres Lebens. Wie können Sie diese Zielvorstellungen erreichen?

 

Im gesamten Familienrecht und insbesondere im Scheidungsrecht gibt es eine Reihe von Vorschriften, die zwar generell vernünftig sind, aber für den Einzelfall grudnsätzlich keine brauchbaren Lösungen bieten. Daher kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir, damit wir die für Ihre Familie sowie Ihre Interessenlage(n) als Betroffene(r) am besten geeignete Vereinbarung und Vorgehensweise gemeinsam erarbeiten können.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Alexandra Schmahl

Telefon  0511 / 85 61 41 - 41 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

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