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Schul- und Hochschulrecht (Prüfungsrecht)

Die Schulausbildung, die Berufsausbildung und auch das Studium sind die entscheidenden Bildungsstationen für jeden Lebensweg, so dass wir zunächst eine diskrete rechtliche Beratung empfehlen, bevor rechtliche Schritte erfolgen.

Schulrecht / Ausbildung

Das Schulrecht umfasst die Rechte und Pflichten der Schüler und deren Eltern in einer privaten Schule oder einer staatlichen Schule und zwar von der Grundschule über die Hauptschule / Realschule / Integrierte Gesamtschule (IGS) bis zu dem Gymnasium und die Berufsschule. Durchgeführte erzieherische Maßnahmen, ein Schulverweis oder aber die Feststellung des Förderbedarfs aus Leistungsgründen oder verhaltenbedingten Gründen eines Schülers führen häufig zu Streitpunkten. Besonderheiten bei der Einrichtung einer Förderkommission sowie die Rechte und Pflichten von Schulleitung bzw. Klassenlehrer sind eine spezielle Rechtsmaterie, die wir betreuen.

Über typische Fragen zur Prüfung von Klassenarbeiten, der Versetzung in die nächste Klasse, der Anmeldung zur Schule und die Zuweisung zur Förderschule und deren rechtliche Bedeutung für einen Widerspruch oder eine verwaltungsrechtliche Klage beraten wir Sie gerne.

Hochschulrecht

Der Weg in das Studium beginnt mit der Bewerbung (ZVS oder Direktbewerbung). Dazu gehört für viele angehende Studenten auch die Anerkennung von Abschlüssen (Schulabschluss / Hochschulabschluss / Universitätsabschluss) und von Berechtigungen.

Die Zulassung zum Studium und die regionale / überregionale Studienplatzklage gegen Universitäten und Hochschulen gehören daher zu unseren regelmäßig wiederkehrenden Schwerpunkten. Wir haben diese ergänzt um Fragestellungen zur Zulassung zur Prüfung, zu Prüfungsfehlern (Bewertung von Prüfungsleistungen und Notenbildung), die Wiederholung von Prüfungen (Härtefallantrag oder Gnadengesuch) bis zur Promotion bzw. Habilitation und dem Widerruf des akademischen Titels (Diplom-Ingenieur, Doktor, Professor, Bachelor, Master).

Wir vertreten Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber Behörden sowie Institutionen und informieren Sie umfassend über Gebühren und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei uns, um auch ein gemeinsames aussergerichtliches Vorgehen zu prüfen!

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon  0511 / 85 61 41 - 51 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

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