Sexualstrafverfahren
Zu den besonders unangenehmen, zumeist peinlichen Vorwürfen eines Strafverfahrens gehören so genannte "Sexualdelikte" wie z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder Besitz kinderpornographischen Materials. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Verteidiger an seiner Seite zu haben, dem man wirklich alles anvertrauen kann und der in der Lage ist, die gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erforderlichen (Schutz-)Maßnahmen sofort einzuleiten.
Seit vielen Jahren habe ich mich deshalb auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und führe auch bundesweit Fachseminare für Anwälte als Dozent durch: Wie verhält man sich bei einer Vorladung? Wann droht eine Verhaftung? Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung? Was darf alles beschlagnahmt/mitgenommen werden (z. B. PC, Unterlagen, Tagebücher)? Muss man eine Speichelprobe abgeben? Was muss man bei einer Gerichtsverhandlung beachten? Welche Verteidigungsstrategie führt zum Erfolg?
Selbstverständlich kümmere ich mich dabei für Sie auch um die Erstattung der Anwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder durch das Gericht (z. B. bei Pflichtverteidigung). Bei Bedarf stehen mir auch erfahrene Sachverständige (z. B. Psychologen, Psychiater, Glaubwürdigkeitsgutachter) zur Verfügung.
Kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir, bevor es zu spät ist - denken Sie daran: Die Staatsanwaltschaft macht auch Hausbesuche!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Doehring
Telefon 0511 / 85 61 41 - 21 (Sekretariat: Frau Rosenhahn)
