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Sorgerecht

Entschließen Sie sich als Eltern, trotz Trennung oder Scheidung die gemeinsame Sorge für Ihre Kinder beizubehalten, bedarf es hierfür grundsätzlich keiner Vereinbarung. Es ist gleichwohl zweckmäßig, durch interne Elternvereinbarung das Festhalten an der elterlichen Sorge zu bestätigen und darüber hinaus Rahmenbedingungen zur konkretisierenden Ausgestaltung der elterlichen Sorge für die vielgestaltigen Alltagswirklichkeiten zu schaffen.

 

Welche Punkte sollten in einer dahingehenden Vereinbarung konkret geregelt werden? Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ausübung der elterlichen Sorge verbunden? Wann wird die elterliche Sorge beschränkt oder sogar entzogen? Wie kann man das Sorgerecht für sein Kind zurückerlangen? Können nicht miteinander verheiratete Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben?

 

Nehmen Sie möglichst frühzeitig zu mir Kontakt auf, damit wir die für Ihre Interessenlage(n) als Betroffene(r) am besten geeignete Vereinbarung und Vorgehensweise gemeinsam erarbeiten können.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Alexandra Schmahl

Telefon  0511 / 85 61 41 - 41

 

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