Strafverteidigung
Als Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren sollte man sich so schnell wie möglich mit einem erfahrenen Verteidiger in Verbindung setzen – damit dieser die erforderlichen (Schutz-)Maßnahmen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einleiten kann. Außerdem ist der eigene Verteidiger für viele die einzige Vertrauensperson, der man wirklich alles anvertrauen kann.
Seit vielen Jahren habe ich mich deshalb auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und führe auch bundesweit Fachseminare für Anwälte als Dozent durch: Wie verhält man sich bei einer Vorladung? Wann droht eine Verhaftung? Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung? Was muss man bei einer Gerichtsverhandlung beachten? Welche Verteidigungsstrategie führt zum Erfolg?
Selbstverständlich kümmere ich mich dabei für Sie auch um die Erstattung der Anwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder durch das Gericht (z. B. bei Pflichtverteidigung). Bei Bedarf stehen mir auch erfahrene Sachverständige (z. B. Psychologen, Psychiater, Kfz–Sachverständige) zur Verfügung.
Kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir, bevor es zu spät ist – denken Sie daran: Die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung machen auch häufig Hausbesuche!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Doehring
Telefon 0511 / 85 61 41 - 21 (Sekretariat: Frau Rosenhahn)
