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Unterhaltsrecht

Zunächst ist für Sie wichtig zu wissen, dass Sie sich seit Inkrafttreten des FamFG (= Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) zum 01.09.2009 vor den Familiengerichten in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

 

Im Unterhaltsrecht kann eine Unterhaltsberechtigung oder -verpflichtung für Sie in den verschiedensten Bereichen bestehen und zwar in Form von Kindes-, Volljährigen-/Ausbildungs-, Eltern-, Verwandten- und Ehegattenunterhalt - bei Letztgenanntem sowohl während des Getrenntlebens als auch nach der Scheidung - sowie als Unterhaltsanspruch der Kindesmutter gegen den nicht mit ihr verheirateten Kindesvater. Zur Feststellung der Höhe und dem sonstigem Umfang der Leistungsverpflichtung bzw. Bedürftigkeit im Unterhaltsrecht sind genaue Kenntnisse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten erforderlich.

 

Wie häufig kann Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten bzw. -berechtigten verlangt werden? Welche Abzüge sind bei einer unterhaltsberechnung zu berücksichtigen? Wie wird der Kindesunterhalt nach der "Düsseldorfer Tabelle" ermittelt? Über welchen Zeitraum erstreckt sich einer Unterhaltsberechtigung bzw. -verpflichtung? Kann man Unterhaltsansprüche verwirken? Hat man neben dem laufenden Unterhalt noch einen Anspruch auf bzw. eine Verpflichtung zur Zahlung von "Sonderbedarf", z. B. für die Säuglingserstausstattung oder eine kieferorthopädische Behandlung? Kann daneben noch ein Anspruch auf bzw. eine Verpflcihtung zur Zahlung von "Mehrbedarf" bestehen, etwa für den Besuch einer Privatschule, Nachhilfeunterricht usw.? Können rechtskräftige Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden, mit denen Unterhaltsansprüche tituliert wurden, nachträglich abgeändert werden? Wie kann man titulierte Unterhaltsansprüche vollstrecken?

Wie Sie sicherlich schon den vorstehenden Ausführungen entnehmen konnten, ist das Unterhaltrecht sehr komplex und vielschichtig, daher habe ich mich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und berate sowie vertrete Sie gern in Ihren außergerichtlich und gerichtlich Unterhaltsrechtsangelegenheiten. Kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir, damit Sie als Unterhaltsberechtigte(r) nicht auf bares Geld verzichten bzw. als Unterhaltsverpflichtete(r) zum Fenster hinauswerfen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Alexandra Schmahl
Telefon  0511 / 85 61 41 - 41

 

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