Verkehrsrecht
Nicht ohne Grund haben Versicherungen eigene Rechtsabteilungen zur Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen Unfallgeschädigter. Deshalb sollten auch Sie im Schadensfall einen Anwalt mit der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Ebenso ist häufig auch in Straf- und Bußgeldachen die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam und hilfreich.
Seit vielen Jahren habe ich mich deshalb auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und führe auch bundesweit Fachseminare für Rechtsanwälte als Dozent durch : Wie hoch ist der Schadensersatz z. B. für Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, merkantilen Minderwert, Restwert, Verdienstausfall? Wie berechnet man Schmerzensgeld? Was kann man gegen ein Fahrverbot tun? Wie kann man polizeiliche Messverfahren angreifen? Muss man überhaupt bei der Polizei aussagen?
Selbstverständlich kümmere ich mich dabei für Sie auch um die Erstattung der Anwaltskosten durch den Unfallgegner und/oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Mein Unfallmanagement beinhaltet darüber hinaus die Zusammenrabeit mit Kfz-Sachverständigen, Kfz-Werkstätten und Autohändlern.
Es ist nie zu früh, zu mir zu kommen!
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Doehring
Telefon 0511 / 85 61 41 - 21 (Sekretariat: Frau Rosenhahn)
