Wohnungseigentumsrecht
Sie sollten Ihre Rechte als Eigentümers ebenso kennen wie die Beschränkungen und Pflichten, die Ihnen als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auferlegt werden, z.B. der Gebrauch und die Nutzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und die Pflicht zur Lastentragung und Kostentragung.
Auch über den Ablauf einer Eigentümerversammlung und über die Anforderungen an einen Beschluss informieren wir Sie. Die Kenntnis der Rechte und Pflichten von Verwalter und Verwaltungsbeirat ist für die Eigentümergemeinschaft notwendige Voraussetzung zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung und bauliche Veränderungen sind weitere Themen, mit denen wir Sie als Wohnungseigentümer vertraut machen können. Denn es geht hier um Beschränkungen des Eigentums an ihrer eigenen Wohnung, um die Erhaltung von Vermögenswerten und letztlich natürlich auch um ihr Geld.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon 0511 / 85 61 41 - 51 (Sekretariat: Frau Rückrieme)
